Wie viel kostet eine Mediation?
In jedem Fall sehr viel weniger als der Konflikt. Dauerhaft ungelöste Konflikte kosten die Beteiligten und ihr Umfeld viel Zeit, Geld, Energie und Zufriedenheit und beeinträchtigen nicht selten sogar deren Gesundheit. Das gilt im privaten Kontext ebenso wie in der Arbeitswelt. Für Konflikte in Unternehmen, die in der Regel die Leistungsfähigkeit und Produktivität der Beschäftigten signifikant mindern und sich damit negativ auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirken, liefert die Konfliktkostenstudie der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Aufschluss über Ausmaß und Zusammensetzung von Konfliktkosten.
Das Honorar für die Durchführung einer Mediation berechne ich auf Grundlage der geführten Mediationsgespräche. Der konkrete Stundensatz ist abhängig von der Komplexität des Mediationsauftrags und wird vor dem Beginn der Mediation schriftlich vereinbart.
Mit dem Stundensatz sind in der Regel alle Vor- und Nachbereitungszeiten sowie die Nutzung meiner Geschäftsräume für die Durchführung der Mediationsgespräche abgegolten. Auf diese Weise biete ich meinen Klien-
tinnen und Klienten maximale Kostentransparenz und Kostenkontrolle. Zusatzkosten können − nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung − für besonders aufwändige Vorgespräche, das Ausformulieren einer Abschluss-
vereinbarung, die Anmietung gesonderter Räume oder für Anfahrten ent-
stehen, falls die Mediation außerhalb meiner Geschäftsräume stattfinden soll.
Sind Sie an weiteren Details interessiert? Dann lasse ich Ihnen gern ein Muster meines Mediationsvertrags zukommen, in dem alle formalen und organisatorischen Fragen geregelt sind. Eine kurze formlose Anfrage genügt.
Kommt in Ihrem Fall alternativ auch eine gerichtliche Konfliktklärung in Frage und verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, dann übernimmt diese möglicherweise die Kosten für die Mediation. Einen ersten Überblick, welche Versicherungsgesellschaften Mediation finanzieren, finden Sie hier. Ich empfehle Ihnen jedoch, darüber hinaus vor Beginn der Mediation eine verbindliche Auskunft bei Ihrer Versicherung einzuholen.